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Seit dem 03. Juli 2021 ist die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft und bringt zusätzliche Verpflichtungen im Umgang mit Industrie-, Transport- und Gewerbeverpackungen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 EUR geahndet werden.

Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt den Fokus auf eine umfangreichere Betrachtung bei Gebäuden im Bestand. In der Konsequenz gelten ab 1. Mai 2021 neue Anforderungen an Energieausweise. So sind künftig zum Beispiel bei allen Energieausweisen zusätzlich zu den End- und Primärenergieverbräuchen in kWh/(m²a) die Treibhausgas-Emissionen in kg C02-Äquivalent/(m²a) aufzuführen. Neu ist auch die Pflicht zur Begehung durch den Aussteller und Modernisierungsempfehlungen.

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