In Kürze wird die Novelle der 31. BImSchV voraussichtlich in Kraft treten. In einer infoKompakt-Onlineveranstaltung informiert der bvdm über die zu erwartenden Neuerungen für betroffene Anlagenbetreiber.
In Kürze wird die Novelle der 31. BImSchV voraussichtlich in Kraft treten. In einer infoKompakt-Onlineveranstaltung informiert der bvdm über die zu erwartenden Neuerungen für betroffene Anlagenbetreiber.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Aktuelle Arbeiten zu Umsetzungsvorgaben
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) arbeitet an weiteren Umsetzungsvorgaben zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gem. § 20 LkSG. Insbesondere die Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette ist für Betriebe der Druck- und Medienbranche von hoher Relevanz.
Die bvdm-Publikation „Verwendung quecksilberhaltiger Lampen in der Druckindustrie“ informiert ausführlich über die für Druckereien relevanten neuen EU-Vorgaben der RoHS-Richtlinie, nennt Fristen und entsprechenden Handlungsbedarf. Weiterhin zeigt sie Vor- und Nachteile der LED-Alternativen auf und gibt Empfehlungen zur Umstellung.
Die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit soll den Umweltschutz sowie die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Beschäftigten verbessern. Im Technischen Handel häufen sich vor allem in Bezug auf bisher verwendete PTFE-Dichtungen die Fragen von besorgten Kunden aus diversen Industriezweigen.
Seit dem 03. Juli 2021 ist die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft und bringt zusätzliche Verpflichtungen im Umgang mit Industrie-, Transport- und Gewerbeverpackungen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 EUR geahndet werden.
Im Rahmen des European Green Deals verfolgt die EU ehrgeizige Pläne, die Nachhaltigkeit von Verpackungen zu optimieren. Das zeigt der Neuentwurf der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR), der heute im Bundesrat diskutiert wurde und nach Verabschiedung durch die EU von Deutschland umgesetzt werden muss. Schumacher Packaging, einer der größten europaweit agierenden Hersteller für maßgeschneiderte Verpackungen aus Well- und Vollpappe unterstützt die Ziele der Verordnung zur Minimierung von Verpackungen und zur Vermeidung von Over-Packaging.
Der Technische Handel unterstützt bei qualifizierter Montage, Prüfung und Wartung sowie Materialauswahl
Betreiber von Netzersatzanlagen müssen sich auf neue Anforderungen einstellen. Darauf weist TÜV SÜD hin. Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) enthält unter anderem detaillierte Auflagen zur Emissionsüberwachung und die Pflicht zur Registrierung bei der zuständigen Überwachungsbehörde. Die Eintragung muss bis 1. Dezember 2023 erfolgt sein.
Viele Einwegplastikprodukte sind ab dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik". Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.
Die anhaltende Plastikdiskussion und die zögerliche Haltung der EU-Kommission führen dazu, dass innerhalb des EU-Binnenmarktes immer mehr Länder unterschiedliche nationale Vorschriften für Kunststoffverpackungen erlassen. Dabei gelten innerhalb des Binnenmarktes eigentlich einheitliche Regelungen für Verpackungen, um den freien Austausch der zumeist verpackten Waren über die Grenzen zu gewährleisten. Die zunehmende Zersplitterung des Binnenmarktes in unterschiedliche Rechtsräume gefährdet genau diesen freien Warenaustausch und damit eine Grundlage unseres Wohlstands und eine wichtige Voraussetzung für eine Transformation in eine Kreislaufwirtschaft.
Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt den Fokus auf eine umfangreichere Betrachtung bei Gebäuden im Bestand. In der Konsequenz gelten ab 1. Mai 2021 neue Anforderungen an Energieausweise. So sind künftig zum Beispiel bei allen Energieausweisen zusätzlich zu den End- und Primärenergieverbräuchen in kWh/(m²a) die Treibhausgas-Emissionen in kg C02-Äquivalent/(m²a) aufzuführen. Neu ist auch die Pflicht zur Begehung durch den Aussteller und Modernisierungsempfehlungen.
Bundestag beschließt EEG 2023 / Reform setzt richtige Ziele und bringt erste Verbesserungen für Solarparks und Photovoltaik-Prosumer auf den Weg / Solarbranche mahnt: Momentum nicht verstreichen lassen und jetzt Bürokratie abbauen