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Die anhaltende Plastikdiskussion und die zögerliche Haltung der EU-Kommission führen dazu, dass innerhalb des EU-Binnenmarktes immer mehr Länder unterschiedliche nationale Vorschriften für Kunststoffverpackungen erlassen. Dabei gelten innerhalb des Binnenmarktes eigentlich einheitliche Regelungen für Verpackungen, um den freien Austausch der zumeist verpackten Waren über die Grenzen zu gewährleisten. Die zunehmende Zersplitterung des Binnenmarktes in unterschiedliche Rechtsräume gefährdet genau diesen freien Warenaustausch und damit eine Grundlage unseres Wohlstands und eine wichtige Voraussetzung für eine Transformation in eine Kreislaufwirtschaft.

Am 1. Januar 2023 jährt sich die Errichtung des Europäischen Binnenmarktes zum dreißigsten Mal. Als eine der größten Errungenschaften der EU ist der Binnenmarkt die wichtigste Triebkraft der wirtschaftlichen Integration der EU. Er hat wesentlich zum Wachstum der europäischen Wirtschaft beigetragen und ist nach wie vor entscheidend für die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Er hat zu größeren Skaleneffekten geführt, die Ressourcenverteilung verbessert und die EU in die Lage versetzt, hohe harmonisierte Sicherheitsstandards für die Verbraucher und den Umweltschutz festzulegen.

Die aktuell zu beobachtende Fragmentierung des Binnenmarktes aufgrund unterschiedlicher Maßnahmen der Länder untergräbt diese Vorteile: Denn unterschiedliche nationale Verpackungsanforderungen verhindern, dass Unternehmen eine einzige Verpackungsausführung im gesamten Binnenmarkt verwenden können. Vielmehr müssen sie nun jeweils auf den nationalen Markt angepasste Verpackungen einführen. Dies erhöht die Kosten für die Verbraucher, verringert den Wettbewerb innerhalb der europäischen Industrie und entzieht den Unternehmen dringend erforderliche Mittel z. B. für ein verbessertes Verpackungsdesign, effizienteres Recycling und die digitalen Rückverfolgbarkeit von Produkten. Daher haben sich im Mai unter Führung von Europen beinahe 50 Verbände der gesamten Verpackungswertschöpfungskette an die Kommissionsspitze gewandt und sie aufgefordert, eine einzige, EU-weite Kreislaufwirtschaft und nicht 27 separate Kreislaufwirtschaften zu schaffen.
Umsetzung der EU-Richtlinie über Einweg-Kunststoff-Produkte uneinheitlich

Noch immer haben viele EU-Mitgliedstaaten die EUVerbote von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten (z. B. Trinkhalmen, Rührstäbchen, EPS-Behälter für Take-away-Speisen) nicht umgesetzt, obwohl die Frist längst abgelaufen ist. Andere Länder verbieten weitere Kunststoffverpackungen oder setzten eigene nationale Anforderungen, z. B. hinsichtlich der Kennzeichnung, obwohl beides ein klarer Verstoß gegen EU-Recht ist. Die EU-Kommission, die gegen solche Verstöße eigentlich vorgehen müsste, hält sich aus politischen Gründen zurück. Stattdessen setzt sie darauf, dass die Umwandlung
der EU-Verpackungsrichtlinie in eine unmittelbar wirksame Verordnung einer Zersplitterung entgegenwirkt.
Frankreich setzt sich vermeintlich an die Spitze

Obwohl in Frankreich immer noch jede dritte Kunststoffverpackung auf der Mülldeponie endet, hat es die Regierung geschafft, durch eine Reihe radikaler Maßnahmen den Eindruck zu erwecken, Frankreich führe den Kampf gegen Plastikverpackungen weltweit an. So war Frankreich das erste Land in Europa, dass Kunststoffverpackungen für unbehandeltes Obst und Gemüse sowie nicht biologisch abbaubare Tee-Beutel verboten hat. Außerdem wurde die Verwendung des Grünen Punktes zugunsten eines nationalen Logos untersagt. Nachdem ein erster Versuch, sämtliche Einweg-Kunststoff-Lebensmittelbehälter für den Sofortverzehr zu verbieten, gescheitert war, versucht die französische Regierung nun, das EUVerbot für EPS-Behälter für Speisen zum Sofortverzehr auf solche aus extrudiertem Polystyrol (XPS), expandiertem Polypropylen (EPP) und extrudiertem Polypropylen (XPP) auszuweiten.
Spanien will eigene Quoten für den Rezyklateinsatz

Jüngst hat Spanien beschlossen, eigene nationale Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen einzuführen, obwohl die EU-Kommission bereits angekündigt hat, EU-weite Quoten vorzuschlagen. Konkret sollen in Spanien PET-Verpackungen ab 2025 mindestens 25 Prozent Rezyklate enthalten. Dabei hat Spanien bisher kein Pfandsystem für PET-Flaschen eingeführt, das eine Verwendung der PET-Rezyklate in Lebensmittelverpackungen ermöglicht. Andere Kunststoffverpackungen sollen dem Vorschlag zufolge ab 2025 mindestens 20 Prozent Rezyklate enthalten – ohne Rücksicht darauf, dass z. B. nach EU-Recht lediglich die Verwendung von recyceltem PET in Lebensmittelverpackungen möglich ist. Hinzu kommen Kennzeichnungsvorgaben, das Verbot von Kunststoffverpackungen für unbehandeltes Obst und Gemüse sowie das Verbot des Grünen Punkts. Darüber hinaus plant Spanien ab 2023 eine Plastiksteuer für die Produzenten und Importeuren von Einweg- Kunststoffverpackungen in Höhe von 0,45 € pro Kilogramm Neukunststoff in der Verpackung.
Italien besteht auf Ausnahmen für bioabbaubare und Papierverbund-Verpackungen

Bei der Umsetzung der EU-Einweg-Kunststoff- Richtlinie hatte Italien, entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut der Richtlinie, Ausnahmen für bioabbaubare Kunststoffverpackungen sowie für Papierverbundverpackungen mit weniger als 10 Prozent Kunststoffanteil, z. B. Kaffeebecher, vorgesehen. Zumindest in diesen Fällen ist die Kommission tätig geworden und hat Italien auf die entgegenstehenden EURegeln hingewiesen. Noch immer keine Klarheit gibt es bezüglich der geplanten Kennzeichnungspflicht für sämtliche Verpackungen mit einem alphanumerischen Code ab 2023. Nach wie vor plant Italien die Einführung einer Plastiksteuer ab 2023 in Höhe von 0,45 € pro Kilogramm Kunststoff- oder kunststoffhaltige Verpackung, wobei die Menge des verwendeten recycelten Kunststoffs nicht berücksichtigt wird. Die Einführung der Steuer ist wiederholt verschoben worden, weil es bisher keine analytische Methode gibt, den Rezyklatanteil in Kunststoffprodukten genau zu messen.
www.kunststoffverpackungen.de

 


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