Ein Urteil mit großer Bedeutung für Betreiber von Photovoltaikanlagen hat das Finanzgericht Münster gefällt: Nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, sind auch nach Einführung der Steuerbefreiung gemäß Einkommensteuergesetz weiterhin abzugsfähig, informiert das Beratungsunternehmen LW.P Lüders Warneboldt aus Hannover, Mitglied im bundesweiten HLB-Netzwerk. Damit bestätigt das Gericht die bereits vom 1. Senat vertretene Rechtsauffassung.