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Das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verschiebt sich um ein Jahr. Das EU-Parlament hat heute dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Anwendung der Verordnung auf den 30. Dezember 2025 zu verlegen. Ferner hat das Parlament für eine „Null-Risiko-Kategorie“ gestimmt.

Die Verschiebung ist vor allem auf zahlreiche ungeklärte Fragen und Verzögerungen bei der Bereitstellung von Umsetzungshilfen sowie der länderspezifischen Risikobewertung (Benchmarking) zurückzuführen. Dieser Aufschub ist das Ergebnis des entschlossenen Einsatzes des Bundesverbandes Druck und Medien (BVDM) sowie anderer Branchenverbände, die sich vehement für mehr Vorbereitungszeit eingesetzt haben.

Neben der Terminverschiebung nahm das Parlament weitere Änderungen an der EUDR an. So wird eine neue Risikokategorie „kein Risiko“ eingeführt – zusätzlich zu den bisherigen Kategorien „geringes“, „normales“ und „hohes Risiko“. Länder, die nachweislich über eine stabile oder wachsende Waldfläche verfügen, sollen unter diese Kategorie fallen und von deutlich reduzierten Anforderungen profitieren, da das Risiko der Entwaldung als vernachlässigbar gilt. Bis zum 30. Juni 2025 soll die EU-Kommission das Länder-Benchmarking-System finalisieren.

„Die Verschiebung und die neue Null-Risiko-Kategorie sind wichtige Schritte in die richtige Richtung und verschaffen der gesamten Wertschöpfungskette der Druckindustrie endlich etwas Luft“, kommentiert der BVDM.

Der BVDM betont ferner die Notwendigkeit einer weiteren inhaltlichen Überarbeitung der Verordnung, um gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor überbordender Bürokratie zu schützen.

Neben den Erleichterungen durch die neue Null-Risiko-Kategorie sollte aus Sicht des BVDM auch die Reduktion der Pflichten auf den Erstinverkehrbringer umgesetzt werden, wie die EVP-Fraktion zunächst angestrebt hatte.

Das Einverständnis des Rates zur Verschiebung und Änderung der Verordnung steht noch aus. Nach der finalen Zustimmung wird die EUDR für größere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025 verbindlich und für Klein- und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026.
www.bvdm-online.de

 


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